Treppenlift steuerlich absetzen: So sparen Sie bei der Steuer
Die Kosten für einen Treppenlift können Sie als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Erfahren Sie, wie das funktioniert und wie viel Sie sparen können.
Häufige Fragen
Ja, auch ohne Pflegegrad können Sie die Kosten absetzen. Sie benötigen jedoch einen ärztlichen Nachweis, dass der Lift medizinisch notwendig ist.
Ja, erhaltene Zuschüsse (Pflegekasse, KfW) müssen von den absetzbaren Kosten abgezogen werden.
Ja, laufende Kosten wie Wartung und Reparaturen können ebenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Das Attest sollte vor dem Kauf des Treppenlifts ausgestellt werden. Nachträgliche Atteste werden vom Finanzamt oft nicht anerkannt.