Pflegekasse: Bis zu 4.000€ Zuschuss für Ihren Treppenlift
Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf bis zu 4.000€ Zuschuss von der Pflegekasse für einen Treppenlift. Erfahren Sie hier, wie Sie den Zuschuss beantragen und was Sie beachten müssen.
Häufige Fragen
Jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad (1-5) hat Anspruch auf bis zu 4.000€ Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift.
Nein, der Zuschuss der Pflegekasse ist eine einmalige Leistung und muss nicht zurückgezahlt werden.
Ja, der Zuschuss kann auch für die Miete eines Treppenlifts verwendet werden. Er wird dann auf die Mietkosten angerechnet.
Den Differenzbetrag müssen Sie selbst zahlen. Sie können jedoch weitere Förderungen wie KfW-Zuschüsse kombinieren.
In der Regel dauert die Bearbeitung 2-3 Wochen. In dringenden Fällen können Sie eine beschleunigte Bearbeitung beantragen.